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   LSG Baden-Württemberg, 18.10.2012 - L 10 U 5715/09   

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https://dejure.org/2012,127337
LSG Baden-Württemberg, 18.10.2012 - L 10 U 5715/09 (https://dejure.org/2012,127337)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18.10.2012 - L 10 U 5715/09 (https://dejure.org/2012,127337)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18. Oktober 2012 - L 10 U 5715/09 (https://dejure.org/2012,127337)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 27.06.2000 - B 2 U 14/99 R

    Keine Höherbewertung der MdE bei Berufsfußballspielern

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.10.2012 - L 10 U 5715/09
    Als wesentliche Merkmale für die Beurteilung der Frage, ob eine höhere Bewertung der MdE zur Vermeidung unbilliger Härten gerechtfertigt ist, hat das BSG (Urteil vom 27.06.2000, B 2 U 14/99 R in SozR 3-2200 § 581 Nr. 7, auch zum gesamten Nachfolgenden) insbesondere das Alter des Verletzten, die Dauer der Ausbildung sowie vor allem die Dauer der Ausübung der speziellen beruflichen Tätigkeit und auch den Umstand, dass die bisher verrichtete Tätigkeit eine günstige Stellung im Erwerbsleben gewährleistete, angesehen.
  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - äußere

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.10.2012 - L 10 U 5715/09
    Im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung gilt wie allgemein im Sozialrecht für den ur-sächlichen Zusammenhang zwischen Unfallereignis und Gesundheitsschaden die Theorie der wesentlichen Bedingung (hierzu und zum Nachfolgenden BSG, Urteil vom 12.04.2005, B 2 U 27/04 R in SozR 4-2700 § 8 Nr. 15).
  • BSG, 22.06.2004 - B 2 U 14/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - MdE-Bestimmung - Berufskrankheit -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.10.2012 - L 10 U 5715/09
    Die Bemessung der MdE hängt also von zwei Faktoren ab (vgl. BSG, Urteil vom 22.06.2004, B 2 U 14/03 R in SozR 4-2700 § 56 Nr. 1): Den verbliebenen Beeinträchtigungen des körperlichen und geistigen Leistungsvermögens und dem Umfang der dadurch verschlossenen Arbeitsmöglichkeiten.
  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 43/84

    Schädigung der Leibesfrucht - Schädigung während der Geburt

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.10.2012 - L 10 U 5715/09
    Die anspruchsbegründenden Tatsachen, nämlich die versicherte Tätigkeit, die schädigende Ein-wirkung und die als Unfallfolge geltend gemachte Gesundheitsstörung müssen erwiesen sein, d.h. bei vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens muss der volle Beweis für das Vorliegen der genannten Tatsachen als erbracht angesehen werden können (vgl. u. a. BSG, Urteil vom 30.04.1985, 2 RU 43/84 in SozR 2200 § 555a Nr. 1).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.02.2019 - L 10 U 3957/17
    Dies macht gleichzeitig deutlich, dass auftretende Schmerzzustände bei Ausübung einer insoweit nicht leidensgerechten Tätigkeit nicht zur Begründung für eine höhere MdE-Bemessung herangezogen werden können (Urteil des Senats vom 18.10.2012, L 10 U 5715/09 und vom 28.01.2016, L 10 U 3437/15).
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